Aktuelle Mitteilungen

Gültigkeit Pass oder Identitätskarte

Ab 4. Juli bis 10. August 2025 sind Sommerferien.Wer ins Aussland verreisen will benötigt eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit der Reisedokumente und erneuern Sie diese rechtzeitig. Für die Bestellung der Identitätskarte sind die Einwohnerdienste der Gemeinde zuständig. Die Ausstellung dauert ab elektronischer Übermittlung des Antrags an das Ausweiszentrum bis zu 10 Tagen. Einen Reisepass oder das Kombiangebot für Pass und Identitätskarte ist direkt beim Ausweiszentrum in Aarau zu beantragen. Für mehr Informationen geben Sie schweizer pass.ch in die Suchmaschine ein oder scannen Sie den QR-Code.

 

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Rechtskraft Beschluss Jahresrechnung 2024 Kreisschule Mutschellen
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Erinnerung Leinenpflicht

In der Gemeinde Oberwil-Lieli gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Gemäss Polizeireglement sind Hunde auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem gesamten Schulareal inkl. Sportanlagen und Kinderspielplätzen, auf dem Kirchen- und Friedhofsareal sowie in Naturschutzzonen immer an der Leine zu führen. 

Alle Hundehalter werden aufgefordert auf ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Auch liebe Hunde können bei Menschen ein Unbehagen hervorrufen. Hunde sind daher jederzeit auch ausserhalb der Leinenpflicht unter Aufsicht und Kontrolle zu halten.

Zukunft «Wochenfalter»

Der Gemeinderat macht sich Gedanken über die Zukunft der Dorfzeitung «Wochenfalter». Der Gemeinderat prüft momentan zwei Varianten. Beide Varianten sehen vor, dass der «Wochenfalter» reduziert (monatlich oder quartalsweise), dafür inhaltlich umfangreicher erscheint. Die amtlichen Gemeindenachrichten würden dann über ein anderes Medium (bspw. Amtlicher Anzeiger oder Bremgarter Bezirksanzeiger) publiziert werden.

Für den Gemeinderat ist es wichtig zu wissen, wie die Meinung der Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil-Lieli dazu ist. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 20.6.2025 wird der Gemeinderat unter dem Traktandum «Verschiedenes» über die Varianten informieren und die Meinung der Anwesenden einholen. 

Einreichung Steuererklärung 2024

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist am 31. März 2025 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2025 ab. 

Entsprechende Gesuche für Fristen sind unter www.ag.ch/efristerstreckung zu beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. 

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen). 

 

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt Oberwil-Lieli (056 648 42 30) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung und Entsorgungsplatz an Auffahrt geschlossen

An Auffahrt, 29. Mai 2025 sowie am Freitag, 30. Mai 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Hinweise zum Pikettdienst bei einem Todesfall sind unter der Nummer 056 648 42 22 zu erfahren. Die Gemeindeverwaltung wünscht erholsame Tage und steht am Montag, 2. Juni 2025 gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Der Entsorgungsplatz bleibt am Donnerstag, 29. Mai 2025 ebenfalls geschlossen. Am Freitag, 30. Mai 2025 ist der Platz normal geöffnet.

Resultate kantonale Volksabstimmung vom 18.05.2025
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Leerwohnungszählung, Stichtag 1. Juni 2025

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten sind die Gemeinden beauftragt. Stichtag ist der 1. Juni 2025. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen und Häuser, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und
  • die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten der Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli, Tel. 056 648 42 22, gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch, bis 31. Mai 2025 die leerstehenden Wohnungen zu melden. Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Im Voraus vielen Dank!

Gefundene Katzen

Am 07.05.2025 wurde die Gemeindeverwaltung über den Fund einer Katze mit drei frisch Geborenen informiert. Bei der Katze konnte leider kein Chip ausgelesen werden, weshalb alle vier Katzen dem Tierschutzverein Aargau zur Betreuung und Aufnahme übergeben wurden. 

Falls Sie die Katzen vermissen, melden Sie sich bitte direkt bei der Katzengruppe des Tierschutzverein Kanton Aargau unter 0900 98 00 20. 

 

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Dienstjubilare

Im Jahr 2025 dürfen gleich drei Mitarbeitende der Gemeinde Oberwil-Lieli ein hohes Jubiläum feiern. Esther Zanini arbeitet seit 40 Jahre, Eugène Bento seit 30 Jahren und Viktor Meier seit 25 Jahre für die Gemeinde Oberwil-Lieli.

Als Anerkennung für ihre jahrelange Arbeit zu Gunsten der Gemeinde lud der Gemeinderat die drei Jubilare am Freitag, 2.5.2025 zusammen mit ihren Partnern zu einem vorzüglichen Abendessen ein. 

Der Gemeinderat dankt Esther Zanini, Eugène Bento und Viktor Meier herzlich für ihre treue Arbeit während insgesamt 95 Jahre.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli