Bei Wegzug oder Übertritt in die Oberstufe. Einwilligungsformular zur Aktenübersendung bei schulischen Fördermassnahmen.
Reglemente/Merkblätter
Zur Planung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sind Gespräche unter Fachleuten der Schule und der beteiligten Fachstelle[1] nötig. Damit diese Gespräche geführt werden können, ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern erforderlich. Diese beschränkt sich auf die direkt an der Förderung des Kindes beteiligten Personen. Weitere Personen dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Eltern informiert werden.
[1] Als Fachstellen gelten der Kantonale Schulpsychologische Dienst (SPD), der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons (KJPD) sowie die zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Aargau zugelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie.