Versorgung/Entsorgung

Abfuhren und Sammelstellen stehen ausschliesslich der Gemeindebevölkerung und den in der Gemeinde ansässigen und zur Benützung berechtigten Betrieben zur Verfügung.

Abfallbeseitigung

Kehricht
In der Regel jeden Dienstag ab 7.00 Uhr.

Für die Leerung der Container ist entweder eine Vertrauens- oder Jahresvignette zwingend nötig. Die Vignetten sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich.

Grüngut
In der Regel jeden zweiten Montag; September bis Mitte November wöchentlich, Dezember bis Februar monatlich, ab 6.30 Uhr

Entsorgungsstelle: Bremgartenstrasse 118, 8966 Oberwil-Lieli

Folgende - jeweils getrennte - Gegenstände können entsorgt werden:

  • Altglas
  • Büchsen/ALU-Dosen
  • Nespresso-/Kaffeekapseln
  • Kleinbatterien
  • Korkzapfen
  • Altkleider/Schuhe
  • Alteisen (kleine Mengen)
  • Steine
  • Blumentöpfe/Bauschutt (kleine Mengen)
  • Papier
  • PET
  • Karton (Presse vorhanden)

Seit 2023 können die Haushalts-Kunststoffe mittels zugehörigem Sack rezykliert werden. 

Sämtliche Informationen über die Abfallentsorgung sind im Abfallkalender zu finden. Dieser wird Ihnen jährlich im Veranstaltungskalender zugestellt.

Abwasserbenützungsgebühren

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 27.11.2009 haben die Stimmberechtigten  der Teilrevision des Abwasserreglements - Inkraftsetzung Erhebung Abwasserbenützungsgebühren - mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Die Abwasserbenützungsgebühren betragen ab 01.04.2010:

Fr. 2.00 pro m3 Wasser

Abwasserbeseitigung

Abwasserverband Kelleramt
Kläranlage
Aufeld
8918 Unterlunkhofen
ara.kelleramt@bluewin.ch 

www.arakelleramt.ch

 

 

Klärmeister
Patrick Koller
056 634 10 80
079 635 64 75

Präsident des Gemeindeverbandes ARA Kelleramt:
Toni Burkart
Berghofstrasse 10
8918 Unterlunkhofen
056 634 10 05
anton.burkart@wsl.ch

ARA Kelleramt

In Unterlunkhofen, unmittelbar in der Nähe der Reussbrücke, steht die regionale Abwasserreinigungsanlage «ARA Kelleramt». Hier wird das Abwasser aus den in einem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rottenschwil und Unterlunkhofen gereinigt und anschliessend sauber in die Reuss eingeleitet. Die anfangs der Siebzigerjahre erstellte Kläranlage wurde mit dem im 2009 fertiggestellten Ausbau für insgesamt 12'800 Einwohner erweitert.

Klärmeister

Patrick Koller

056 634 10 80
079 635 64 75

Abwasserverband Kelleramt
Kläranlage
Aufeld
8918 Unterlunkhofen
ara.kelleramt@bluewin.ch
 

Präsident des Gemeindeverbandes ARA Kelleramt

Toni Burkart
Berghofstrasse 10
8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 10 05
anton.burkart@wsl.ch

Brunnen

Verzeichnis der Brunnen Region Mutschellen:

www.oeffentliche-brunnen.ch

Erneuerbare Energien

Meldeverfahren Solaranlagen

Auf der Homepage vom Kanton finden Sie wichtige Informationen zur Melde- und Baubewilligungspflicht von Solaranlagen.

Solarpotenzial

In einem Gemeinschaftsprojekt berechnet das Bundesamt für Energie, Landestopografie sowie das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz für jedes Hausdach der Schweiz das Potential für Solarstorm und Solarwärme. Strom und Wärme auf dem eigenen Hausdach zu produzieren wird dank sinkender Preise für Solaranlagen und neuer Speichertechnologien immer interessanter. Die neue interaktive Anwendung www.sonnendach.ch zeigt, wie geeignet die eigene Immobilien für die Solarenergieproduktion ist. Bereits 65% des Gebäudebestandes auf Sonnendach.ch erfasst; seit Mitte 2018 müssten alle Hausdächer der Schweiz verfügbar sein. Sie können das Solarpotenzial unserer Gemeinde jederzeit unter: www.energieschweiz.ch/page/de-ch/Solarpotenzial-von-schweizer-Gemeinden abrufen.

Förderung erneuerbare Energien

Einspeisevergütung/Einmalvergütung

Pronovo führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der Einspeisevergütung/Einmalvergütung durch. Sie können sich für dieses Programm auf der Homepage von Pronovo (www.pronovo.ch) anmelden.

Ökostrombörse für Produzenten

Die Ökostrombörse ist eine Plattform, auf der Produzenten von erneuerbarer Energie die Möglichkeit haben, den ökologischen Mehrwert in Form von Herkunftsnachweisen anzubieten.

Fachverband für Sonnenenergie

Swissolar ist der Branchenverband für alle Anwendungsformen der Energie von der Sonne.

Grüngutabfuhr: was reingehört und was nicht!

POSITIV-Liste

Zugelassene Ausgangsmaterialien für die Kompostproduktion:

  • Alle pflanzlichen Gartenabfälle
  • Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
  • Rasenschnitt / Gras / Schilf
  • Äste / Stauden / Sträucher (nur mit Hanfschnüren bündeln!)
  • Baum-, Hecken- und Rebschnitt
  • Unkraut
  • Laub (ausser Strassenlaub von Wischmaschine)
  • Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln!)
  • Haustiermist (kein Hunde- und Katzenkot! / kein Katzensand!)
  • Verbrauchte Topfpflanzenerde
  • Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter!)
  • Trester
  • Eierschalen
  • Holz (nur unbehandelt u. ohne Nägel / Schrauben / Leimholz, etc.)
  • Pflanzlicher Grababraum / Kränze (ohne Wickeldraht und Bänder)
  • Unbelastete Erde (ohne Steine / Beton / Schutt)

 

SPERR-Liste

Diese Materialien gehören NICHT in die Grüngutsammlung:

  • Plastik / PET Säcke / Flaschen / etc.
  • Verpackungsmaterial aller Art
  • Blumentöpfe Plastiktöpfe
  • Tontöpfe
  • Steine / Beton / Bauschutt
  • Asche aus Holzheizungen
  • Strassenlaub von Wischmaschine
  • Kaffeekapseln (Alu u. Plastik)
  • Metall / Draht / Nägel / Aluminium
  • Katzensand
  • Glas / Flaschen
  • Fleischreste
  • Windeln
  • Holzkisten / Spanplatten / Möbelstücke
  • Papier / Karton / Papiersäcke
  • Werkzeuge / Gartengeräte
Kunststoffsammlung

Einführung Kunststoffsammlung:

Plastik ist ein wertvoller Rohstoff. Falsch eingesetzt, wirkt Plastik aber lebenszerstörend. Deshalb soll der Plastik in Haushalten reduziert und wenn möglich recycelt werden. Mit den zertifizierten Kunststoffsammelsäcken ist dies möglich.

Ab dem 1. Januar 2023 startet in Oberwil-Lieli die Kunststoffsammlung.

Die Sammelsäcke können ab dem 1. Januar 2023 an den Verkaufsstellen; Volg Lieli und Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli bezogen werden.

Die Kosten wurden wie folgt festgelegt:

  • 35 Liter CHF 17.- / 10er Rolle
  • 60 Liter CHF 25.- / 10er Rolle

Die Sammlung wird einmal pro Monat durch die Firma Obrist Transporte + Recycling AG durchgeführt. Die Daten für das Jahr 2023 wurden wie folgt festgelegt:

25.01.2023 / 22.02.2023 / 29.03.2023 / 26.04.2023 / 24.05.2023 / 28.06.2023 /
26.07.2023 / 30.08.2023 / 27.09.2023 / 25.10.2023 / 29.11.2023 / 20.12.2023

Die Kunststoffsammelsäcke können an den üblichen Sammelplätzen (analog zu Kehricht und Grüngut) bereitgestellt werden.

 

Recycling:

Für optimales Recycling muss bereits im Haushalt getrennt werden.

Je besser im eigenen Haushalt getrennt wird, desto effektiver ist die spätere Rohstoffgewinnung. Hochwertiges Recycling bedeutet, dass möglichst viele Wertstoffe wiederverwertet werden und das dabei gewonnene Recyclingmaterial eine hohe Qualität aufweist.

Was gehört in den Sammelsack:

  • Folien aller Art: Frischhaltefolien, Vakuumbeutel, Tragetaschen, Kassensäckli, Zeitschriften-, Sixpack-, Schrumpf- und Stretchfolien...
  • Plastikflaschen aller Art: Milch, Getränke, Öl, Essig, Shampoo, Wasch-/Reinigungsmittel...
  • Tiefziehschalen: Eier-, Guetzliverpackungen, Gemüse-, Obst- und Fleischschalen...
  • Verpackungen aus Verbundstoffen: Pommes Chips, Erdnüsse, Getränkebeutel...
  • Getränkekarton (Tetra Pak): Verpackungen von Milch, Rahm, Eistee, Suppen, Fruchtsäfte...
  • PET-Nichtgetränkeflaschen: diverse Behälter, Lebensmittelverpackungen, Essigflaschen...
  • Pflegeartikelverpackungen: Dosen, Tuben, Shampooflaschen, Seifenspender, Nachfüllbeutel...
  • Kunststoffbehälter: Eimer, Kessel, Becken, Blumentöpfe, Transport- und Frischhalteboxen...

Was gehört nicht in den Sammelsack:

Für den Kehricht:

  • verschmutzte/halbvolle Verpackungen
  • Hartplastik: Einweggeschirr, Büromaterial, Zahnbürsten
  • Tablettenblister
  • Kaffee- und Teepads
  • Gummiprodukte: Velo- und Gartenschläuche, Schlauchboote, aufblasbare Planschbecken 
  • Fotos und Filmkasetten 
  • Spielzeuge
  • Styropor (Sagex)             

Für die Separatsammlung:

  • PET-Getränkeflaschen
  • Elektrogeräte
  • Flaschen-Korken
  • CDs und DVDs
  • Kaffee Kapseln

Mehr Informationen zum Trennen der Haushalt-Kunststoffe finden Sie auf dem "Merkblatt Trennen".

Med. Notfallinfo

Eine Entlastungsmöglichkeit bieten die Ärztliche Notrufnummer 0900 401 501 und MedicalGuide.ch. Diese beiden Notfallversorgungs-Angebote stehen den Aargauer Einwohnerinnen und Einwohner bei Alltagsbeschwerden für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung, in dem sie dem Nutzer eine Empfehlung bezüglich dem optimalen Behandlungszeitpunkt sowie dem geeigneten Behandlungsort anbieten; und Ihren Patienten damit Sicherheit vermitteln, was als nächstes zu unternehmen ist.

Downloads:
Regionales Recyclingcenter Freiamt AG

Bauschutt- und Kehrichtschlackenaufbereitungsanlage

Landstrasse 22
5524 Nesselnbach
Tel. 056 621 80 02
Fax 056 621 12 80

Tarifzeiten

Hochtarif HT

Montag bis Freitag
07.00 - 20.00 Uhr

Samstag
07.00 - 13.00 Uhr

Niedertarif NT

übrige Zeit

Tierkörperbeseitigung / Kadaverentsorgung

Die Tierkörper unserer Gemeinde sind durch unsere Werkdienste, Tel.-Nr. 056 648 42 37, in der Sammelstelle Unterlunkhofen deponieren zu lassen.

Während den üblichen Öffnungszeiten (09.30 bis 11.00 Uhr) kann auch der Klärmeister der Abwasserreinigungsanlage Kelleramt, Herr Patrick Koller, Tel. 056 634 10 80, Zugang zur Sammelstelle gewähren.

Grossvieh ab 200 kg wird durch die Firma GZM, Lyss, Tel. 032 387 47 47 oder Pikett-Nr. 032 384 33 33 direkt auf dem Betrieb abgeholt.

GZM Extraktionswerk AG

Sie werden nach Abzug des kantonalen Beitrages durch das Kant. Veterinäramt dem Auftraggeber verrechnet.

Verrechnung/Ablesung

Der Stromverbrauch wird einmal jährlich (per 31.12.) abgelesen und in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird per 30.6. eine Akontorechnung zugestellt.

Wasserversorgung

Werkadresse:

Wasserversorgung Oberwil-Lieli
Abteilung Finanzen
Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli

Kontaktperson:

Brunnenmeister/Pumpwart Manuel Koller 079 636 12 90
Abteilung Finanzen   056 648 42 33

 

 

Trinkwasserkontrollen / Ergebnisse Untersuchungsberichte

In der Gemeinde Oberwil-Lieli stammt das Wasser von verschiedenen Quellen, deswegen sind auch unterschiedliche Kontrollen notwendig. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Prüfpunkte 2020:

 

Netzstelle / Quelle / GPW Zone Datum Probenahme Chlorothalonil-Metabolit Werte
      R417888 R471811 SYN507900
Waldhütte Laufbrunnen 1 8.5.2020 0.02 0.30 <0.02
Brunnen Kirchweg  2 8.5.2020 0.06 0.50 <0.02
Brunnen Kirchweg 2 11.11.2020 0.06 0.54 <0.02
Vereinslager Lavabo-Hahn 3 11.11.2020 0.06 0.57 <0.02
Quelle Allmend 3 18.5.2020 0.23 0.70 <0.02
Quelle Allmend 3 19.11.2020 0.18 0.64 <0.02
Quelle Oberholz 2 8.5.2020 <0.02 <0.05 <0.02
Quelle Oberholz 2 11.11.2020 <0.02 0.05 <0.02
GPW Gehrenmatte U’Lunkh.   4.6.2020 0.05 0.54 <0.02
Laufbrunnen Schüneacher 1 11.11.2020 0.03 0.58 <0.02

 

Weitere geprüfte Werte und Ergebnisse daraus

Quelle Datum Probenahme Härteparameter und Kationen Anionen
    m-Wert °fH Karbon Ges.Härte Chlorid Nitrat Sulfat Fluorid
Allmend      8.5.2020 7.94 39.5 42.3 °fH 12.9 18.0 12.5 <0.1
Oberholz 8.5.2020 6.55 32.5 34.4 °fH 8.7 10.5 15.0 <0.1

 

Am 11.11.2020 wurden Proben zu mikrobiologischen Untersuchungsparametern genommen und zwar bei den Quellen Allmend und Oberholz (Zufluss im Reservoir Falter vor UV-Anlage Rohwasser, Zufluss im Reservoir Falter nach UV-Anlage, Zufluss im Reservoir Lieli Gartenstrasse vor UV-Anlage Rohwasser und Reservoir Lieli Gartenstrasse nach UV-Anlage). Es waren nirgends Escherichia Coli oder Enterokokken nachweisbar. Auch bei den drei Netzstellen (Zone 1 Laufbrunnen Schüneacher, Zone 2 Brunnen Kirchweg und Zone 3 Vereinslager Lavabo-Hahn) war diesbezüglich nichts nachweisbar.

Aktuelles Thema: Chlorothalonil - Abbauprodukte

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er Jahren gegen Pilzbefall als Fungizid eingesetzt wurde. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Einsatz von Chlorothalonil per 1. Januar 2020 schweizweit verboten. Die Abbauprodukte (Metaboliten) des Wirkstoffes können ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser gelangen. Seit Dezember 2019 gilt für die Abbauprodukte von Chlorothalonil in Trinkwasser ein festgelegter Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Die Wasserversorgung Oberwil-Lieli hat aufgrund der toxikologischen Neubeurteilung des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte durch das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, das Trinkwasser auf diese Stoffe untersuchen lassen (siehe Tabelle).

Die gemessenen Werte der Chlorothalonilsulfonsäure R417888 und der Chlorothalonil-Metabolit SYN507900 liegen zumeist deutlich unter dem Höchstwert. Die Proben weisen jedoch bei dem Chlorothalonil-Metabolit R471811 eine ungenügende Qualität auf, wie dies derzeit bei der Mehrzahl der Aargauer Trinkwasserressourcen der Fall ist.

Der Regionale Wasserverband Mutschellen hat vor kurzem eine Trinkwasserschutzkommission einberufen. Diese Kommission wird Massnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität prüfen. Es gilt ausdrücklich festzuhalten, dass das hiesige Trinkwasser nach wie vor ein sicheres Lebensmittel darstellt, das sich uneingeschränkt zum Trinken und für die Lebensmittelherstellung eignet.

Aus dem Schreiben des Amtes für Verbraucherschutz des Kantons Aargau vom 3.2.2020 geht hervor:

Eigenschaften von R471811

Chlorothalonil durchläuft im Boden zahlreiche Abbauschritte und -wege. Beim Haupt-Abbauweg entsteht in einer ersten Abbaustufe Chlorothalonilsulfonsäure (R417888). Im darauffolgenden Abbauschritt entsteht aus Chlorothalonilsulfonsäure die Substanz R471811. Sie wurde toxikologisch umfangreih geprüft und von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) bewertet. Basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die EFSA zum Schluss gekommen, dass R471811 nicht dieselben toxikologischen Eigenschaften hat wie die Ausgangssubstanz Chlorothalonil. R471811 ist dementsprechend zwar als relevant, aber nicht als krebserregend eingestuft.

Kontaminationssituation im Aargau

Anhand der bisherigen Messungen von Wasserproben aus Aargauer Trinkwasserfassungen, die auf R471811 untersucht wurden, lässt sich abschätzen, dass in rund zwei Dritteln der Aargauer Trinkwasserressourcen der Höchstwert für das Abbauprodukt R471811 überschritten ist.

Verwendung des Trinkwassers

Trotz des zu erwartenden häufigen Nachweises von R471811 bleibt das Aargauer Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel. Es kann weiterhin ohne Einschränkungen konsumiert werden.

 

Fazit für Oberwil-Lieli:

Die Ergebnisse sind allesamt im normalen Bereich für Trinkwasser, es kann ohne Einschränkungen konsumiert werden. Bei Fragen stehen wir (Gemeindekanzlei 056 648 42 22, Email gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch)  oder direkt der Brunnenmeister Manuel Koller – für Auskünfte zur Verfügung.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli