Baukontrollen, Meldeverfahren

Das Bauobjekt wird durch den Ressortvorsteher zusammen mit dem externen Bauberater/Baukontrolleur aufgrund der eingegangenen Meldekarten der Bauherrschaft laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Die Gemeinde Oberwil-Lieli lehnt jegliche Haftung ab.

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie gerne in Angelegenheiten des Baubewilligungsverfahrens. Für Bauvorhaben, welche vom Gemeinderat bewilligt werden müssen, ist bei der Gemeindekanzlei ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Baugesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Baukommission in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden in formeller und materieller Hinsicht geprüft und fehlende Unterlagen eingefordert.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli