Baugesuche
BG 2026-34, Maienbühl 91
Bauherrschaft
Angelika Giotis-Brem, Maienbühl 91, 8966 Oberwil-Lieli
Bauobjekt
PV-Anlage Aufdach
Parzelle-Nr.
122
Lage
Maienbühl 91.1, Oberwil-Lieli, Landwirtschafszone / Landwirtschaftsschutzzone
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
19. Oktober bis 17. November 2026
BG 2026-36, Bauchgesuchspublikation Hirschenweg 6
Bauherrschaft
Peter Bärtschi
Bauobjekt
Anbau Keller bestehendes Untergeschoss
Parzelle-Nr.
1126
Lage
Hirschenweg 6, Lieli
Zusatzbewilligung
keine
Auflagefrist
28. September bis 27. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
BG 2026-20, Bauchgesuchspublikation Birrächerstrasse 36
Bauherrschaft
EAS Free Concept AG
Bauobjekt
1. Projektänderung Rückbau und Ersatzneubau zwei Mehrfamilien-häuser
Parzelle-Nr.
856
Lage
Birrächerstrasse 36, Lieli
Zusatzbewilligung
keine
Auflagefrist
21. September bis 20. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
BG 2026-33, Bauchgesuchspublikation Schulhausstrasse 81
Bauherrschaft
Idealbau Architektur AG, Marco Müller
Bauobjekt
Neubau EFH mit Garage und Abbruch bestehendes Gebäude
Parzelle-Nr.
552
Lage
Schulhausstrasse 81, Oberwil
Zusatzbewilligung
keine
Auflagefrist
21. September bis 20. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.