Dienstleistungen

eUmzug

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde, ein Zuzug oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Link:
eUmzug

ID-Karte für Schweizer

Für Identitätskarten sind die Einwohnerdienste zuständig. Zum Bezug dieses Dokumentes müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen. Bis zum 18. Geburtstag ist die Mitunterzeichnung des Antrags durch einen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Passbildgeeignetes Foto ist ebenfalls mitzubringen. Bei Fragen können Sie sich direkt per Mail oder Telefon an die Einwohnerdienste wenden (Tel. 056 648 42 22).

Erstausstellung / Ablauf der Identitätskarte

Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antragsformular ausgefüllt und von Ihnen und bis zum 18. Geburtstag von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden kann. Für eine neue Identitätskarte benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Passfoto, das den Weisungen entspricht (siehe Link), sowie die alte Identitätskarte zur Annullation oder bei Erstausstellung einen Ausweis mit Foto zur Identifikation.

Kinder erscheinen zusammen mit einem Elternteil am Schalter der Einwohnerdienste. Wir bitten Sie, ein aktuelles Passfoto des Kindes mitzubringen. Ein Foto ist ab Geburt notwendig. Eine eigenhändige Unterschrift des Kindes wird ab dem 7. Lebensjahr benötigt.

Ausstellung nach Verlust

Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust des Ausweises sofort nach Feststellung der örtlichen Polizei zu melden. Die Polizei stellt dann eine Verlustmeldung aus. Bitte weisen Sie die Verlustmeldung der örtlichen Polizei sowie ein aktuelles Passfoto, das den Weisungen entspricht (siehe Link), bei den Einwohnerdiensten vor, damit ein neuer Ausweisantrag ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Zusätzlich bringen Sie bitte zur Identifikation einen Ausweis mit Foto mit.
 

Gültigkeit

Identitätskarte für Erwachsene 10 Jahre
Identitätskarte für Minderjährige   5 Jahre

Gebühren

Identitätskarte für Erwachsene Fr. 70.-
Identitätskarte für Minderjährige Fr. 35.-

Die Gebühren sind bei der Antragstellung auf der Gemeindekanzlei direkt und bar oder mit EC- oder Postkarte zu bezahlen.

Die Identitätskarte wird Ihnen ca. 5 - 10 Arbeitstage nach Antragstellung per Einschreiben zugestellt oder kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden (falls noch gültige Ausweise auszutauschen sind).

Reisepass für Schweizer - Passgesuche

Seit dem 1. März 2010 ist das kantonale Pass- und Patentamt in Aarau für die Beantragung von Reisepässen zuständig.

Es werden folgende Ausweise ausgestellt:

  • Pass 2010 (Biometrischer Pass)
  • Identitätskarte
  • Prov. Pass
  • Pass/ID-Kombi

Merkblatt Pass 10

Die Beantragung und Terminreservation ist möglich unter

Tel.  062 835 19 28

oder

www.schweizerpass.ch.

Pass- und Patentamt
Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau

Verlust Reisepass

Bei der Antragstellung auf dem Passamt muss die Verlustmeldung sowie ein Ausweis mit Foto vorgelegt werden.

www.ag.ch/passamt

Umzug

Bitte melden Sie die neue Adresse den Einwohnderdiensten innerhalb von 14 Tagen.

Der Poststelle ist die Adressänderung ebenfalls zu melden.

Wegzug

Bitte melden Sie sich ab:

  • bei den Einwohnerdiensten (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines oder Meldebestätigung)
  • schulpflichtige Kinder bei der Schule

Beim Wegzug müssen Schweizer den Schriftenempfangsschein oder die Meldebestätigung vorbei bringen. Ausländer müssen bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorweisen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerdienste und Strom" finden Sie im Online-Schalter.

Zuzug

Innerhalb der ersten 14 Tage Ihres Zuzuges wollen Sie sich bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten unter Vorlage des Heimatscheines bzw. des Heimatausweises, der Krankenkassenkarte und der Mietvereinbarung (falls vorhanden) anmelden. Ausländer bringen bitte zusätzlich den Reisepass, Ausländerausweis (bei Zuzug von einem anderen Kanton oder Ausland zusätzlich 1 Passfoto) und den Arbeitsvertrag zur Anmeldung mit.

Aufenthalter deponieren bei der Anmeldung anstelle des Heimatscheines einen Heimatausweis ihrer Wohngemeinde.

Schulpflichtige Kinder müssen beim Schulsekretariat/Rektorat der entsprechenden Schulstufe angemeldet werden. Siehe hierzu die Seite Wohnen&Leben - Bildung.

Meldepflicht

Hauseigentümer, Zimmervermieter und Arbeitgeber sind meldepflichtig, d.h. Sie müssen sich davon überzeugen, dass ihre Mieter  und Arbeitnehmer bei den Einwohnerdiensten fristgerecht an- und abgemeldet werden.

Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerdienste und Strom" finden Sie im Online-Schalter.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli