Wegzug

Bitte melden Sie sich ab:

  • bei den Einwohnerdiensten (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines oder Meldebestätigung)
  • schulpflichtige Kinder bei der Schule

Beim Wegzug müssen Schweizer den Schriftenempfangsschein oder die Meldebestätigung vorbei bringen. Ausländer müssen bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorweisen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerdienste und Strom" finden Sie im Online-Schalter.

Abteilung

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli