Todesfall

Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen.

Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist. Daneben sind weiterführende Informationen im Friedhofreglement der Gemeinde Oberwil-Lieli zu finden.

1.

Der beigezogene Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus (für das Zivilstandsamt bestimmt).

2. Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsamt

Zur Anzeige auf dem Bestattungsamt ist verpflichtet:

  • Ehefrau oder Ehemann oder 
  • Kinder oder Schwiegerkinder oder 
  • Die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person oder 
  • Die Person, die beim Tod zugegen war oder 
  • Die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals (schriftliche Anzeige)

 Dabei ist mitzubringen:

  • a) die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls in Oberwil-Lieli verstorben.
  • Ist der Tod nicht in Oberwil-Lieli erfolgt, z.B. in einem auswärtigen Spital oder Heim, ist die ärztliche Todesbescheinigung nicht erforderlich.

3. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie:

  • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
  • Falls zu Hause gestorben: Wann kann eingesargt, bzw. überführt werden?
  • Im Falle einer Kremation: Soll die Gemeinde dafür besorgt sein, dass die Urne zum Friedhof gebracht wird?
  • Soll die Beisetzung in einem Einzel-Reihengrab, im Familiengrab, in einem bereits bestehenden Grab (nur Urnen) oder im Grab der Gemeinschaft erfolgen?
  • Wer vertritt die Angehörigen (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung?

4. Das Bestattungsamt trifft nach Absprache mit den Angehörigen folgende Anordnungen:

  • Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport.
  • Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest und gibt den zuständigen Pfarrer bekannt.
  • Es macht Mitteilungen an den Pfarrer, den Friedhofgärtner, den Sigristen, den Organisten und die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungswesen, AHV/EL Stelle, Steueramt, ev. Sektionschef).

5. Was bleibt zu erledigen nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt?

Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer.

  • Römisch-Katholische Kirchgemeinde Oberwil-Lieli:
    Pfarramt Oberwil-Lieli Tel. 056 633 14 61
    www.kath.ch
  • Reformierte Kirchgemeinde Mutschellen:
    Sekretariat Tel. 056 633 25 85
    www.ref.ch

Erledigung privater Aufgaben, wie z.B.:

  • Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
  • Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen
  • Ev. Bestellung des Leidmahls
  • Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen usw.

6. Fristen, Öffnungszeiten und Pikettdienst des Bestattungsamts

  • Ein Todesfall ist dem Bestattungsamt (Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli) innert zwei Tagen anzuzeigen.
  • Das Bestattungsamt hat für normale Wochenenden keinen Pikettdienst. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen sind die jeweiligen Pikettzeiten zu erfahren über Tel. 056 648 42 22 (Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli).

Gemeindeverwaltung
8966 Oberwil-Lieli
Tel. 056 648 42 22
Mail:
gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch

Abteilung

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli