Zivilstandsregister – Einsicht in die Register

Gemäss Zivilstandsverordnung hat jede Person das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.
Die Zivilstandsregister sind nicht öffentlich zugänglich. Für die Bekanntgabe von Personendaten zum Zwecke der Familienforschung wird eine Bewilligung des Departements des Innern des Kantons Aargau, Bürgerrecht und Personenstand, 5001 Aarau, Tel. Nr. 062 835 14 40, benötigt. Mündliche Auskünfte werden keine erteilt. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. 

Beim Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten sind folgende Auszüge erhältlich.