Todesfall
1.

Der beigezogene Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus (für das Zivilstandsamt bestimmt).

2. Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsamt

Zur Anzeige auf dem Bestattungsamt ist verpflichtet:

  • Ehefrau oder Ehemann oder 
  • Kinder oder Schwiegerkinder oder 
  • Die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person oder 
  • Die Person, die beim Tod zugegen war oder 
  • Die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals (schriftliche Anzeige)

 Dabei ist mitzubringen:

  • a) die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls in Oberwil-Lieli verstorben.
  • Ist der Tod nicht in Oberwil-Lieli erfolgt, z.B. in einem auswärtigen Spital oder Heim, ist die ärztliche Todesbescheinigung nicht erforderlich.

     

3. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie:
  • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
  • Falls zu Hause gestorben: Wann kann eingesargt, bzw. überführt werden?
  • Im Falle einer Kremation: Soll die Gemeinde dafür besorgt sein, dass die Urne zum Friedhof gebracht wird?
  • Soll die Beisetzung in einem Einzel-Reihengrab, im Familiengrab, in einem bereits bestehenden Grab (nur Urnen) oder im Grab der Gemeinschaft erfolgen?
  • Wer vertritt die Angehörigen (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung?
4. Das Bestattungsamt trifft nach Absprache mit den Angehörigen folgende Anordnungen:
  • Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport.
  • Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest und gibt den zuständigen Pfarrer bekannt.
  • Es macht Mitteilungen an den Pfarrer, den Friedhofgärtner, den Sigristen, den Organisten und die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungswesen, AHV/EL Stelle, Steueramt, ev. Sektionschef).
5. Was bleibt zu erledigen nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt?

Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer.

  • Römisch-Katholische Kirchgemeinde Oberwil-Lieli:
    Pfarramt Oberwil-Lieli Tel. 056 633 14 61
    www.kath.ch
  • Reformierte Kirchgemeinde Mutschellen:
    Sekretariat Tel. 056 633 25 85
    www.ref.ch

Erledigung privater Aufgaben, wie z.B.:

  • Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
  • Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen
  • Ev. Bestellung des Leidmahls
  • Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen usw.
6. Fristen, Öffnungszeiten und Pikettdienst des Bestattungsamts
  • Ein Todesfall ist dem Bestattungsamt (Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli) innert zwei Tagen anzuzeigen.
  • Das Bestattungsamt hat für normale Wochenenden keinen Pikettdienst. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen sind die jeweiligen Pikettzeiten zu erfahren über Tel. 056 648 42 22 (Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli).

Gemeindeverwaltung
8966 Oberwil-Lieli
Tel. 056 648 42 22
Mail:
gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch