Geburt
Hausgeburt

Der Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, der Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei gewesen ist, zeigen die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsorts persönlich an.
Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf der Vater die Geburt nur dann anzeigen, wenn er das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat oder dies gleichzeitig mit der Geburtsmeldung erledigt.
Die Hausgeburt ist dem Zivilstandsamt mit der Geburtsanzeige der Hebamme zu melden, gleichzeitig ist das Familienbüchlein mitzubringen.

Spitalgeburt

Die allermeisten neuen Erdenbürger unserer Gemeinde werden in den Spitälern von Muri, Baden oder Zürich geboren. Die Spitalverwaltungen erteilen gerne Auskünfte.
Gebären Sie Ihr Kind auswärts in einem Spital, so teilt uns das Zivilstandsamt des Geburtsortes die Geburt schriftlich mit.

Was unternimmt das Zivilstandsamt nach der Geburt?

Das Zivilstandsamt des Geburtsorts

  • trägt die Geburt im Geburtsregister ein.
  • trägt sie auch im schweizerischen Familienbüchlein ein
  • meldet die Geburt dem Zivilstandsamt bzw. der Einwohnerkontrolle des Wohnorts.
  • teilt die Geburt dem Heimatort zur Eintragung im Familienregister mit.        

Aufgrund des Eintrags im Geburtsregister können Auszüge (Geburtsscheine) erstellt werden. Geburtsscheine können jederzeit neu ausgestellt werden. Sie sind beim Zivilstandsamt des Geburtsorts – nicht bei demjenigen des Wohnorts – anzufordern.

Auskunft erhalten Sie bei:

Mütter- und Väterberatung des Bezirks Bremgarten, Aargauerstrasse 7, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 35 50, Fax 056 618 35 58