Steuererklärung, Einreichung

Unselbstständig Erwerbende, Rentner: Bis jeweils 31. März; Selbstständig Erwerbende: Bis jeweils 30. Juni. Falls fristgerechte Einreichung nicht möglich ist eine Fristerstreckung zu verlangen. Keine Antwort auf das Fristerstreckungsgesuch heisst, dass die Frist vom Steueramt akzeptiert wird. Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.