Die wehrpflichtigen Schweizer haben zwischen dem 20. und dem 42. Altersjahr jedes Jahr jährlich die obligatorische Schiesspflicht zu erfüllen. Achten Sie bei Auslandaufenthalten darauf, dass Sie diese Pflicht einhalten können oder lassen Sie sich ausnahmsweise von der Schiesspflicht befreien.
Oblig. Bundesübung