Hundetaxe

Seit 01.05.2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft. .Nach wie vor sind die Gemeinden für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe zuständig, welche neu für die nächsten zwei Jahre Fr. 115 pro Hund und Jahr beträgt, danach voraussichtlich Fr. 110. Die Hundetaxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter von über drei Monate zu entrichten.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bereits angemeldet haben, bekommen die Hundetaxe jeweils im April / Mai in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen werden während den üblichen Schalteröffnungszeiten oder schriftlich unter Beilage von Heimtierausweis und Sachkundenachweis bei der Finanzverwaltung (Mail: finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch / Telefon: 056 648 42 33) entgegen genommen.

Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der Schweiz die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung (TSV). Damit verbunden ist die obligatorische Registrierung bei der ANIS-Datenbank. Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Gemeinde und der ANIS innert 10 Tagen zu melden.

Mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes schafft der Kanton Aargau die bisherige Hundemarke ab.
 
Die Hundehalter/-innen werden in Zukunft mehr in die Pflicht genommen. Ausserdem werden Hunderassen, welche als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuft werden, bewilligungspflichtig. Obligatorisch wird mit dem neuen Hundegesetz auch die Aufnahme von Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie entlang von Strassen und Wegen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100 belegt werden.