Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindeverwaltung ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Kosten für das Handlungsfähigkeitszeugnis sind Fr. 20.– und sind gegen Rechnung oder bar am Schalter zu bezahlen.