Unterschriften und Dokumente beglaubigen

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter.

Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt.

Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners Fr. 20.00, Beglaubigung von Dokumenten: Erste Seite Fr. 20.00 jede weitere Fr. 4.00