Zuzug/Meldepflicht/Umzug/Wegzug (anmelden/abmelden)

Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug/Wegzug oder Umzug

Zuzug

Innerhalb der ersten 14 Tage Ihres Zuzuges wollen Sie sich bitte persönlich auf der Einwohnerkontrolle unter Vorlage des Heimatscheines bzw. des Heimatausweises und des Familienbüchleins anmelden. Ausländer bringen bitte den Reisepass und Ausländerausweis (bei Zuzug von einem anderen Kanton zusätzlich 2 Passfotos) zur Anmeldung mit.
Schweizer im wehrpflichtigen Alter haben innert 14 Tagen beim
Sektionschef vorzusprechen und das Dienstbüchlein vorzuweisen. Zivilschutzpflichtige müssen ebenfalls ihr Dienstbüchlein bei der Zivilschutzstelle
Aufenthalter deponieren bei der Anmeldung anstelle des Heimatscheines einen Heimatausweis ihrer Wohngemeinde.
Schulpflichtige Kinder müssen beim Schulsekretariat/Rektorat der entsprechenden Schulstufe angemeldet werden. Siehe hierzu die Seite Bildung/Jugend

Meldepflicht

Hauseigentümer, Zimmervermieter und Arbeitgeber sind meldepflichtig, d. h. sie müssen sich davon überzeugen, dass ihre Mieter  und Arbeitnehmer bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- und abgemeldet werden.

Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerkontrolle und Strom" finden Sie im Online-Schalter.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie die neue Adresse der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen.

Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle (Sektionschef oder ZSO-Chef) vorweisen. Der Poststelle ist die Adressänderung ebenfalls zu melden.

Wegzug

Bitte melden Sie sich ab:

  • bei der Einwohnerkontrolle (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines)
  • beim Sektionschef (Dienstbüchlein vorweisen)
  • bei der Zivilschutzstelle (Dienstbüchlein vorweisen)
  • schulpflichtige Kinder bei der Schule

Beim Wegzug müssen Schweizer den Schriftenempfangsschein vorbei bringen. Ausländer müssen bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorweisen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerkontrolle und Strom" finden Sie im Online-Schalter

Migrationsamt Kanton Aargau

Migrationsamt Kanton Aargau
Bahnhofstrasse 86/88
5001 Aarau
Tel. 062 835 18 60
Fax 062 835 18 38
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