Steuern – Termine
Steuererklärung

Wir erwarten von Ihnen (wenn unselbstständig erwerbend oder nicht erwerbstätig) die Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres. Sind Sie selbstständig erwerbend, ist die Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

Prov. Steuerrechnung

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 30. April des laufenden Jahres (mit Skonto) oder bis 31. Oktober des laufenden Jahres (ohne Skonto).
Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung des Vorjahres für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen. Provisorische Beträge unter Fr. 300.-- werden nicht in Rechnung gestellt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.

Bei der Prüfung der Steuererklärung werden die prov. Steuern des laufenden Jahres, welche erheblich vom aktuellen Einkommen abweichen, angepasst.

Definitive Steuerveranlagung

Die Steuern sind aufgrund der definitiven Steuerveranlagung der Staats- und Gemeindesteuern auf Ende des übernächsten Monats fällig. Bei den direkten Bundessteuern sind diese innert 30 Tagen zu begleichen.