Abstimmungen/Wahlen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger und Bürgerinnen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Ergebnisse
Termine 2012

11.03.2012         Blanko-Abstimmungstermin
17.06.2012         Blanko-Abstimmungstermin
23.09.2012         Erneuerungswahlen Bezirks- und Kreisbehörden
21.10.2012         Erneuerungswahlen Regierungsrat und Grosser Rat
25.11.2012         Blanko-Abstimmungstermin
 

Blanko-Abstimmungstermine

Wahlen und Wahltermine

Details zu den eidg. und kant. Abstimmungsvorlagen und Wahlen 

 

Urnenöffnungszeiten

Freitag        18.30 - 19.00 Uhr      (Kindergarten Lieli)
Sonntag      10.00 - 10.30 Uhr      (Gemeindehaus Oberwil-Lieli)

Stellvertretung

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe
Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und dem Stimmkuvert beizulegen.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.
Links
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